Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren die erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.

 

 


Vorsitzender Jansen führt aus, dass in 2 Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV mehrere Stunden beraten wurden und die vorliegende Vorlage erarbeitet wurde. Sollten noch Fragen vorliegen und redaktionelle Änderungen in der Stellungnahme gewünscht werden so möge dies von der jeweiligen Fraktion vorgetragen werden, um darüber zu beraten.

 

Herr Kemkes erläutert die Vorlage. Die Offenlage zum Planfeststellungsverfahren 3.4 hat in der Zeit vom 14.05. bis einschließlich zum 13.06.2014 stattgefunden. Die Einwendungsfrist endet mit dem 27.06.2014. Der Entwurf der Stellungnahme wurde in 2 Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV intensiv diskutiert; entsprechende Anregungen wurden in die Stellungnahme eingearbeitet.

Nunmehr geht er auf die grundsätzlichen Positionen der Stadt Emmerich am Rhein im Verfahren ein (siehe Vorlage, Stellungnahme S. 5). Die wesentlichen Punkte in der Stellungnahme u.a. die Trassenführung, der Lärmschutz für die Bürger und die Erhaltung der Qualität des schienengebundenen Nahverkehrs. Herr Kemkes erklärt, dass die Gesamtplanung der Bahn keinen zufriedenstellenden Entwurf für die Stadt Emmerich am Rhein darstellt, da die Bahn einen kostengünstigen Ausbau im Sinne hat und wesentliche Punkte in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten vermissen lässt.

Wie auch im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV diskutiert wurde, war das vorrangige Schutzgut der Mensch gegenüber Natur und Landschaft. Das Thema Blockverdichtung wird in der Stellungnahme ebenfalls behandelt (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 6). Die Blockverdichtung spielt auch in mehreren Schallschutzthemen eine Rolle und seitens der Stadt Emmerich am Rhein wird gefordert, dass eine Blockverdichtung erst nach Fertigstellung der Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden darf. Seitens der Bahn ist diese Forderung auch positiv bewertet worden. Der Forderungskatalog (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 7) stellt nunmehr vor, womit sich die restliche Stellungnahme befasst.

Die angestrebte 100 % Finanzierung ist von den Ministerien und der Bezirksregierung schriftlich bestätigt worden. Die normativen Voraussetzungen, wie die Einrichtung von Förderrichtlinien usw., wurden jedoch noch nicht geschaffen. Hierauf wird in der Stellungnahme hingewiesen. Herr Kemkes erklärt, dass Punkt 16 der Stellungnahme ebenfalls ein wichtiger Punkt sei, da hier die Schallschutzmaßnahmen in Höhe des Bahnhofs gefordert wird. Unter diesem Punkt wird die Gesamtbetrachtung des Bahnausbaus gefordert, da auch im Zuge der Blockverdichtung eine Höhere Frequentierung der Gleise im Bahnhofsbereich zu erwarten sei. Von der Stadtverwaltung wird die Meinung vertreten, dass an Streckenteilen, wo zufällig mehr als zwei Gleise liegen, ein Absehen von Schallschutzmaßnahmen seitens der Bahn nicht rechtens ist. Wie aus den Planungsunterlagen zu ersehen ist, wird seitens der Bahn der passive Schallschutz im Bereich des Bahnhofes ausgeklammert.

Zu den Bahnübergangsbeseitigungen im Planfeststellungsverfahren 3.4 ist zu erwähnen, dass die Bahnübergangsbeseitigungen, bis auf den Bereich an der Felix-Lensing-Straße, sich mit der bestehenden Beschlusslage des Rates decken. An der Felix-Lensing-Straße wird aufgrund des soeben geführten Beschlusses die Variante 4 in der Stellungnahme gefordert. Von Seiten der Bahn gab es hierzu bereits positive Rückmeldungen. An der BÜ Borgheeser Weg hat die Stadtverwaltung darauf hingewirkt, eine BÜ mit Ausmaßen wie an der van-Gülpen-Straße durchzuführen. Hier werden 3,45 m im lichten und ausgeschilderte 3,25 m gefordert. Positive Rückmeldungen seitens der Bahn hat die Stadtverwaltung hierzu ebenfalls erhalten. Bei dem Thema Sicherheitskonzept wurde Bezug genommen auf die Stellungnahmen der Feuerwehren und des Arbeitskreises Streckensicherheit. Diese wurden auf höherer Ebene auch mit anderen Kommunen besprochen.

Die angestrebte Lösung für den BÜ am Löwentor entspricht dem Ratsbeschluss, es wird, unter Berücksichtigung der Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV / SPNV, jedoch darauf hingewiesen, dass der Beschluss nur unter Einhaltung der Förderrichtlinien und da der Radweg kreuzungsbedingt nicht für nötig befunden wurde, gefasst wurde. Ein zusätzlicher Radweg für die zum Kreisverkehr führende BÜ wird gewünscht. Dies wird unter den Punkten der Zukunftsplanung und der nicht mehr zeitgemäßen Planung in der Stellungnahme formuliert.    

 

Mitglied Leypoldt fragt an, ob für den Punkt 2.2 Baustraßen (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 106) unter der Aufzählung der Straßen Bremer Weg, Windmühlenweg, An der Fulkskuhle, Eduard-Künneke-Straße, Kämpchenstraße und Weidenstraße, der Koppelweg und die Straße In der Laar mit aufgenommen werden können, da hier die Baustraße auf der südlichen Seite liegen sollen.

Die Änderungsvorschläge werden seitens der Verwaltung nachgetragen.

 

Mitglied Tepaß bringt ein, dass die Mitglieder der BGE der Verwaltungsvorlage nur unter der Prämisse zustimmen, dass die Punkte für Hüthum aus der Stellungnahme entfernt werden.

 

Vorsitzender Jansen formuliert für Mitglied Tepaß die Frage, ob der Teil für Hüthum aus der Stellungnahme entfernt werden kann.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass wenn der Teil für Hüthum entfernt werden würde, wäre die Stadt Emmerich am Rhein präkludiert. Somit bleibt der Teil für Hüthum in der Stellungnahme.

 

Mitglued Kulka möchte, unter Berücksichtigung der Lebensdauer des BÜ Am Löwentor und der damit verbundenen zukünftigen Steigerung des Radaufkommens seitens der Schüler und anderer Radfahrer, eine Forderung eines beidseitigen Rad- und Fußweges und die Ersetzung der momentanen Unterführung durch ein zeitgemäßes Bauwerk, entgegen des Ratsbeschlusses, der die momentane Lösung vorsieht, in die Stellungnahme aufnehmen. Zudem geht sie auf die Sicherheitsproblematik ein und gibt hier den Anreiz zu Bedenken.

 

Vorsitzender Jansen, erklärt, dass der ASE keinen Ratsbeschluss aufheben kann und dies nur in der Ratssitzung am 26.06.2014 vorgetragen werden kann. Zur Frage der Sicherheit erklärt der Vorsitzende, dass der Rat ebenfalls über diese Problematik nachgedacht habe und aus diesem Grunde ein anerkanntes Sicherheitsaudit beauftragt hat, welches positiv für die vorliegende Planung ausgefallen ist.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass in der Vergangenheit innerhalb von vier Ratssitzungen diese Problematik durchexerziert wurde. Es wurde damals bereits der Wunsch nach einer Nebenanlage geäußert, jedoch waren die Bedingung an die Bezahlbarkeit geknüpft. Die Bezahlbarkeit der Nebenanlage war nicht gegeben, da die Nebenanlage nicht in die Gesamtmaßnahme fällt und somit nicht über die Finanzierungsmasse gedeckt wird. Damals wurde von Mitglied ten Brink die Frage der Sicherheit angebracht und dies war der Anlass einen Auditor über die Maßnahme Am Löwentor und am Borgheeser Weg laufen zu lassen. Der Auditor kam zu dem Schluss, dass mehrere Anmerkungen zu machen waren. Diese Anmerkungen wurden in den jahrelangen Planungen berücksichtigt, sodass aus dem Auditing die Maßnahme als sicher zu bewerten ist. Des Weiteren ist zu bedenken, dass, wie in Hüthum auch, die Frage der Gesamtfinanzierung zu bedenken ist. Er rät den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, bei den geltenden Ratsbeschlüssen zu bleiben, da hier schon Unmengen an Arbeit und Zeit über die Jahre investiert wurde.

 

Mitglied Bartels würdigt die Arbeit der Verwaltung und des Herrn Dr. Oerder und stellt die Frage, ob ohne den besagten Passus abgestimmt werden könnte, da dies nicht konsequent aus Sicht des TOP 5 wäre.

 

Vorsitzender Jansen, stellt fest, dass nach der GO NRW erst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt werden muss, bevor ein anderer Beschluss gefasst wird.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass wenn der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag erhoben wird, darüber zuerst abzustimmen ist.

 

Mitglied ten Brink pflichtet seiner Kollegin bei und nimmt Bezug auf die letzte Sitzung ÖPNV in der er bereits über den bereits vorhandenen Personentunnel mit Herrn Dr. Oerder gesprochen hat. Hier wird die neue BÜ mit den Nebenanlagen für Radfahrer und Fußgänger gebaut und der Personentunnel erhalten. Der Personentunnel ist an dieser Stelle mit insoweit notwendig, um eine ordnungsgemäße Verkehrsbeziehung aufrechtzuerhalten. Er stellt die Frage an Herrn Dr. Oerder, ob die Bahn AG bei gezwungener Verlegung der oberirdischen Wegstrecke ebenfalls das Bauwerk des Personentunnels einreißen und verlegen kann.

 

Der Sachverhalt wird von Herrn Kemkes, Herr Dr Oerder und Mitglied ten Brink weiter ausgeführt.

 

Herr Kemkes erklärt, dass nach der neuen Planung ein Fußgängertunnel und ein behindertengerechter Radweg angelegt wird. Dies stellt eine sowohl qualitative als auch quantitative Verbesserung der Situation dar.  Gestützt durch die Verkehrszählungen, die damals durchgeführt wurden, wurde beschlossen, den PKW Verkehr über eine separate BÜ zu lenken, um die Verkehrsbeziehungen zu erhalten und nicht eine BÜ mit beidseitigem Rad- und Fußweg zu bauen, womit die Verkehrsbeziehung hergestellt wäre. Somit erhält die Stadt anstelle von einer BÜ zwei BÜ. Dies ist bereits ein Zugeständnis der Bahn. Die Lösung mit einer BÜ wurde seitens der Stadt abgelehnt, da hier die Verbindung für Radfahrer und Fußgänger auf kürzestem Weg in die Stadt erhalten bleiben sollte.

 

Mitglied Gerritschen stellt die Frage, ob bei der Maßnahme an der Felix-Lensing-Straße Ausgleichsmaßnahmen für die in Anspruch genommenen Flächen vorgesehen sind.

 

Die Anfrage wird bestätigt.

 

Mitglied ten Brink bittet um Beantwortung seiner zuvor gestellten Frage.

 

Herr Dr Oerder erklärt, dass in diesem Fall die Bewertung der verkehrsrechtlichen Beziehung eine Rolle spielt, da nur bei Erforderlichkeit dieses Tunnels eine Kostenübernahme für das Bauwerk getätigt wird. Dies ist zu finden in § 1 der Eisenbahnkreuzungsverordnung. Zudem gibt es eine Rechtsprechung des VG Bremen aus dem Jahr 2014 in der festgelegt wurde, dass der Maßstab das ist, um eine Verkehrsfunktion zu erhalten. Eine Unerlässlichkeit dieser Verkehrsfunktion ist in diesem Fall nach den Kriterien nicht gegeben und somit ist die Bahn kreuzungsrechtlich nicht verpflichtet.

 

Mitglied Lindemann bedankt sich bei Mitglied ten Brink für die zahlreichen Änderungsvorschläge, die sowohl im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV und auch in verschiedenen Sitzungen zusammen gekommen sind. Herr Lindemann erklärt, dass die SPD keine großen Änderungen mehr in der Stellungnahme ändern will und stellt den Antrag auf Beschluss.

 

Mitglied ten Brink stellt die Frage, ob eine durchgängige 4 %ige Steigung für den Rad- und Fußweg an der BÜ Borgheeser Weg gefordert werden kann.

 

Herr Kemkes erklärt, dass bereits eine behindertengerechte Lösung geplant und gefordert wird.

 

Mitglied ten Brink ist der Meinung, dass der behindertengerechte Rad- und Fußweg nicht geeignet für Radfahrer ist, sodass diese absteigen müssen.

 

Herr Kemkes erklärt, dass wenn der Rad- und Fußweg für Behinderte geeignet ist, dies auch ohne Probleme für Radfahrer zu befahren ist.

 

Mitglied ten Brink stellt den Prüfauftrag an die Verwaltung.

 

Vorsitzender Jansen stellt den Sachverhalt dar.

 

Mitglied ten Brink erklärt, dass hier eine 6 %ige Variante mit Ruhephasen geplant ist und fragt, ob die durchgängige 4 %ige Lösung gefordert werden kann.

 

Herr Kemkes erklärt, dass für die Verwaltung die Planung in Ordnung ist. Das Thema könnte jedoch bei der Ausführungsplanung wieder aufgegriffen werden und dann von 6 % auf 4 % bei der Kreuzungsvereinbarung festgelegt werden.

Herr Dr. Oerder macht den Vorschlag, diesen Prüfauftrag in die Stellungnahme aufzunehmen und dort zu erfragen, ob eine 4 %ige Steigung möglich sei.

 

Der Punkt wird in die Stellungnahme aufgenommen.

 

Mitglied ten Brink stellt eine Änderung zum Forderungskatalog (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 7) vor. Hier soll Punkt 10 geändert werden in ein mit Feuerwehr und Rettungskräften abgestimmtes Sicherheitskonzept.

Zudem soll gefordert werden, dass keine Güterzüge mit Gefahrgut in Wohnbereichen abgestellt werden.

 

Die Änderungen werden übernommen.

 

Mitglied Kulka stellt die Frage an Herrn Dr. Oerder, ob wenigstens eine provisorische Forderung nach einem zusätzlichen Rad- und Fußweg an der BÜ Am Löwentor möglich wäre, der auch wenn er abgelehnt wird, den Willen zeigt, dass man sich für einen dementsprechenden Plan eingesetzt hat.

 

Herr Dr. Oerder erklärt, dass ein verlangen nach einer Prüfung auf eine kreuzungsbedingte Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der zuvor erwähnten Standpunkte,  möglich wäre. Bei negativem Bescheid bliebe der Konsens des Rates erhalten.

 

Vorsitzender Jansen, macht den Vorschlag, dem Rat eine Empfehlung zu dem o. g. Thema zu geben.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass er einen entsprechenden Entwurf mit in den Rat nehmen wird und diesen vorab mit der Bahn abklären wird, sodass dieser beachtet wird.

 

Vorsitzender Jansen fasst die Ereignisse zusammen.

 

Es wird über den Verwaltungsvorschlag mit den beiden Zusätzen abgestimmt.

 

Der Vorsitzende Jansen bedankt sich bei der Verwaltung für den Verwaltungsvorschlag. Zudem erklärt er, dass Herr Huhn in der Ratssitzung am 27.06.2014 nicht teilnehmen kann. Herr Dr. Oerder wird für die Ratssitzung nicht eingeladen.