Sitzung: 25.06.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 6
Vorlage: 05 - 16 0027/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren die
erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.
Vorsitzender Jansen
führt aus, dass in 2 Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV mehrere Stunden
beraten wurden und die vorliegende Vorlage erarbeitet wurde. Sollten noch
Fragen vorliegen und redaktionelle Änderungen in der Stellungnahme gewünscht
werden so möge dies von der jeweiligen Fraktion vorgetragen werden, um darüber
zu beraten.
Herr Kemkes
erläutert die Vorlage. Die Offenlage zum Planfeststellungsverfahren 3.4 hat in
der Zeit vom 14.05. bis einschließlich zum 13.06.2014 stattgefunden. Die
Einwendungsfrist endet mit dem 27.06.2014. Der Entwurf der Stellungnahme wurde
in 2 Sitzungen des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV intensiv diskutiert; entsprechende
Anregungen wurden in die Stellungnahme eingearbeitet.
Nunmehr geht er auf
die grundsätzlichen Positionen der Stadt Emmerich am Rhein im Verfahren ein
(siehe Vorlage, Stellungnahme S. 5). Die wesentlichen Punkte in der
Stellungnahme u.a. die Trassenführung, der Lärmschutz für die Bürger und die
Erhaltung der Qualität des schienengebundenen Nahverkehrs. Herr Kemkes erklärt,
dass die Gesamtplanung der Bahn keinen zufriedenstellenden Entwurf für die
Stadt Emmerich am Rhein darstellt, da die Bahn einen kostengünstigen Ausbau im
Sinne hat und wesentliche Punkte in Verbindung mit den örtlichen Gegebenheiten
vermissen lässt.
Wie auch im
Arbeitskreis ÖPNV/SPNV diskutiert wurde, war das vorrangige Schutzgut der
Mensch gegenüber Natur und Landschaft. Das Thema Blockverdichtung wird in der
Stellungnahme ebenfalls behandelt (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 6). Die
Blockverdichtung spielt auch in mehreren Schallschutzthemen eine Rolle und
seitens der Stadt Emmerich am Rhein wird gefordert, dass eine Blockverdichtung
erst nach Fertigstellung der Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden darf.
Seitens der Bahn ist diese Forderung auch positiv bewertet worden. Der
Forderungskatalog (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 7) stellt nunmehr vor,
womit sich die restliche Stellungnahme befasst.
Die angestrebte 100
% Finanzierung ist von den Ministerien und der Bezirksregierung schriftlich bestätigt
worden. Die normativen Voraussetzungen, wie die Einrichtung von
Förderrichtlinien usw., wurden jedoch noch nicht geschaffen. Hierauf wird in
der Stellungnahme hingewiesen. Herr Kemkes erklärt, dass Punkt 16 der
Stellungnahme ebenfalls ein wichtiger Punkt sei, da hier die
Schallschutzmaßnahmen in Höhe des Bahnhofs gefordert wird. Unter diesem Punkt
wird die Gesamtbetrachtung des Bahnausbaus gefordert, da auch im Zuge der
Blockverdichtung eine Höhere Frequentierung der Gleise im Bahnhofsbereich zu erwarten
sei. Von der Stadtverwaltung wird die Meinung vertreten, dass an
Streckenteilen, wo zufällig mehr als zwei Gleise liegen, ein Absehen von
Schallschutzmaßnahmen seitens der Bahn nicht rechtens ist. Wie aus den
Planungsunterlagen zu ersehen ist, wird seitens der Bahn der passive
Schallschutz im Bereich des Bahnhofes ausgeklammert.
Zu den
Bahnübergangsbeseitigungen im Planfeststellungsverfahren 3.4 ist zu erwähnen,
dass die Bahnübergangsbeseitigungen, bis auf den Bereich an der
Felix-Lensing-Straße, sich mit der bestehenden Beschlusslage des Rates decken.
An der Felix-Lensing-Straße wird aufgrund des soeben geführten Beschlusses die
Variante 4 in der Stellungnahme gefordert. Von Seiten der Bahn gab es hierzu
bereits positive Rückmeldungen. An der BÜ Borgheeser Weg hat die
Stadtverwaltung darauf hingewirkt, eine BÜ mit Ausmaßen wie an der
van-Gülpen-Straße durchzuführen. Hier werden 3,45 m im lichten und
ausgeschilderte 3,25 m gefordert. Positive Rückmeldungen seitens der Bahn hat
die Stadtverwaltung hierzu ebenfalls erhalten. Bei dem Thema Sicherheitskonzept
wurde Bezug genommen auf die Stellungnahmen der Feuerwehren und des
Arbeitskreises Streckensicherheit. Diese wurden auf höherer Ebene auch mit
anderen Kommunen besprochen.
Die angestrebte
Lösung für den BÜ am Löwentor entspricht dem Ratsbeschluss, es wird, unter
Berücksichtigung der Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV / SPNV, jedoch darauf
hingewiesen, dass der Beschluss nur unter Einhaltung der Förderrichtlinien und
da der Radweg kreuzungsbedingt nicht für nötig befunden wurde, gefasst wurde.
Ein zusätzlicher Radweg für die zum Kreisverkehr führende BÜ wird gewünscht.
Dies wird unter den Punkten der Zukunftsplanung und der nicht mehr zeitgemäßen
Planung in der Stellungnahme formuliert.
Mitglied Leypoldt
fragt an, ob für den Punkt 2.2 Baustraßen (siehe Vorlage – Stellungnahme S.
106) unter der Aufzählung der Straßen Bremer Weg, Windmühlenweg, An der
Fulkskuhle, Eduard-Künneke-Straße, Kämpchenstraße und Weidenstraße, der
Koppelweg und die Straße In der Laar mit aufgenommen werden können, da hier die
Baustraße auf der südlichen Seite liegen sollen.
Die
Änderungsvorschläge werden seitens der Verwaltung nachgetragen.
Mitglied Tepaß
bringt ein, dass die Mitglieder der BGE der Verwaltungsvorlage nur unter der
Prämisse zustimmen, dass die Punkte für Hüthum aus der Stellungnahme entfernt
werden.
Vorsitzender Jansen
formuliert für Mitglied Tepaß die Frage, ob der Teil für Hüthum aus der
Stellungnahme entfernt werden kann.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs erklärt, dass wenn der Teil für Hüthum entfernt werden würde, wäre
die Stadt Emmerich am Rhein präkludiert. Somit bleibt der Teil für Hüthum in
der Stellungnahme.
Mitglued Kulka
möchte, unter Berücksichtigung der Lebensdauer des BÜ Am Löwentor und der damit
verbundenen zukünftigen Steigerung des Radaufkommens seitens der Schüler und
anderer Radfahrer, eine Forderung eines beidseitigen Rad- und Fußweges und die
Ersetzung der momentanen Unterführung durch ein zeitgemäßes Bauwerk, entgegen
des Ratsbeschlusses, der die momentane Lösung vorsieht, in die Stellungnahme
aufnehmen. Zudem geht sie auf die Sicherheitsproblematik ein und gibt hier den
Anreiz zu Bedenken.
Vorsitzender
Jansen, erklärt, dass der ASE keinen Ratsbeschluss aufheben kann und dies nur
in der Ratssitzung am 26.06.2014 vorgetragen werden kann. Zur Frage der
Sicherheit erklärt der Vorsitzende, dass der Rat ebenfalls über diese
Problematik nachgedacht habe und aus diesem Grunde ein anerkanntes
Sicherheitsaudit beauftragt hat, welches positiv für die vorliegende Planung
ausgefallen ist.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass in der Vergangenheit innerhalb von vier
Ratssitzungen diese Problematik durchexerziert wurde. Es wurde damals bereits
der Wunsch nach einer Nebenanlage geäußert, jedoch waren die Bedingung an die
Bezahlbarkeit geknüpft. Die Bezahlbarkeit der Nebenanlage war nicht gegeben, da
die Nebenanlage nicht in die Gesamtmaßnahme fällt und somit nicht über die
Finanzierungsmasse gedeckt wird. Damals wurde von Mitglied ten Brink die Frage
der Sicherheit angebracht und dies war der Anlass einen Auditor über die
Maßnahme Am Löwentor und am Borgheeser Weg laufen zu lassen. Der Auditor kam zu
dem Schluss, dass mehrere Anmerkungen zu machen waren. Diese Anmerkungen wurden
in den jahrelangen Planungen berücksichtigt, sodass aus dem Auditing die
Maßnahme als sicher zu bewerten ist. Des Weiteren ist zu bedenken, dass, wie in
Hüthum auch, die Frage der Gesamtfinanzierung zu bedenken ist. Er rät den
Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, bei den geltenden
Ratsbeschlüssen zu bleiben, da hier schon Unmengen an Arbeit und Zeit über die
Jahre investiert wurde.
Mitglied Bartels
würdigt die Arbeit der Verwaltung und des Herrn Dr. Oerder und stellt die Frage,
ob ohne den besagten Passus abgestimmt werden könnte, da dies nicht konsequent
aus Sicht des TOP 5 wäre.
Vorsitzender
Jansen, stellt fest, dass nach der GO NRW erst über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung abgestimmt werden muss, bevor ein anderer Beschluss gefasst wird.
Erster Beigeordneter
Dr. Wachs erklärt, dass wenn der Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag
erhoben wird, darüber zuerst abzustimmen ist.
Mitglied ten Brink
pflichtet seiner Kollegin bei und nimmt Bezug auf die letzte Sitzung ÖPNV in
der er bereits über den bereits vorhandenen Personentunnel mit Herrn Dr. Oerder
gesprochen hat. Hier wird die neue BÜ mit den Nebenanlagen für Radfahrer und
Fußgänger gebaut und der Personentunnel erhalten. Der Personentunnel ist an
dieser Stelle mit insoweit notwendig, um eine ordnungsgemäße Verkehrsbeziehung
aufrechtzuerhalten. Er stellt die Frage an Herrn Dr. Oerder, ob die Bahn AG bei
gezwungener Verlegung der oberirdischen Wegstrecke ebenfalls das Bauwerk des
Personentunnels einreißen und verlegen kann.
Der Sachverhalt
wird von Herrn Kemkes, Herr Dr Oerder und Mitglied ten Brink weiter ausgeführt.
Herr Kemkes
erklärt, dass nach der neuen Planung ein Fußgängertunnel und ein
behindertengerechter Radweg angelegt wird. Dies stellt eine sowohl qualitative
als auch quantitative Verbesserung der Situation dar. Gestützt durch die Verkehrszählungen, die
damals durchgeführt wurden, wurde beschlossen, den PKW Verkehr über eine
separate BÜ zu lenken, um die Verkehrsbeziehungen zu erhalten und nicht eine BÜ
mit beidseitigem Rad- und Fußweg zu bauen, womit die Verkehrsbeziehung
hergestellt wäre. Somit erhält die Stadt anstelle von einer BÜ zwei BÜ. Dies
ist bereits ein Zugeständnis der Bahn. Die Lösung mit einer BÜ wurde seitens
der Stadt abgelehnt, da hier die Verbindung für Radfahrer und Fußgänger auf
kürzestem Weg in die Stadt erhalten bleiben sollte.
Mitglied
Gerritschen stellt die Frage, ob bei der Maßnahme an der Felix-Lensing-Straße
Ausgleichsmaßnahmen für die in Anspruch genommenen Flächen vorgesehen sind.
Die Anfrage wird
bestätigt.
Mitglied ten Brink
bittet um Beantwortung seiner zuvor gestellten Frage.
Herr Dr Oerder
erklärt, dass in diesem Fall die Bewertung der verkehrsrechtlichen Beziehung
eine Rolle spielt, da nur bei Erforderlichkeit dieses Tunnels eine Kostenübernahme
für das Bauwerk getätigt wird. Dies ist zu finden in § 1 der
Eisenbahnkreuzungsverordnung. Zudem gibt es eine Rechtsprechung des VG Bremen
aus dem Jahr 2014 in der festgelegt wurde, dass der Maßstab das ist, um eine
Verkehrsfunktion zu erhalten. Eine Unerlässlichkeit dieser Verkehrsfunktion ist
in diesem Fall nach den Kriterien nicht gegeben und somit ist die Bahn
kreuzungsrechtlich nicht verpflichtet.
Mitglied Lindemann
bedankt sich bei Mitglied ten Brink für die zahlreichen Änderungsvorschläge, die
sowohl im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV und auch in verschiedenen Sitzungen zusammen
gekommen sind. Herr Lindemann erklärt, dass die SPD keine großen Änderungen
mehr in der Stellungnahme ändern will und stellt den Antrag auf Beschluss.
Mitglied ten Brink
stellt die Frage, ob eine durchgängige 4 %ige Steigung für den Rad- und Fußweg
an der BÜ Borgheeser Weg gefordert werden kann.
Herr Kemkes
erklärt, dass bereits eine behindertengerechte Lösung geplant und gefordert
wird.
Mitglied ten Brink
ist der Meinung, dass der behindertengerechte Rad- und Fußweg nicht geeignet
für Radfahrer ist, sodass diese absteigen müssen.
Herr Kemkes
erklärt, dass wenn der Rad- und Fußweg für Behinderte geeignet ist, dies auch
ohne Probleme für Radfahrer zu befahren ist.
Mitglied ten Brink
stellt den Prüfauftrag an die Verwaltung.
Vorsitzender Jansen
stellt den Sachverhalt dar.
Mitglied ten Brink
erklärt, dass hier eine 6 %ige Variante mit Ruhephasen geplant ist und fragt,
ob die durchgängige 4 %ige Lösung gefordert werden kann.
Herr Kemkes
erklärt, dass für die Verwaltung die Planung in Ordnung ist. Das Thema könnte
jedoch bei der Ausführungsplanung wieder aufgegriffen werden und dann von 6 %
auf 4 % bei der Kreuzungsvereinbarung festgelegt werden.
Herr Dr. Oerder
macht den Vorschlag, diesen Prüfauftrag in die Stellungnahme aufzunehmen und
dort zu erfragen, ob eine 4 %ige Steigung möglich sei.
Der Punkt wird in
die Stellungnahme aufgenommen.
Mitglied ten Brink
stellt eine Änderung zum Forderungskatalog (siehe Vorlage – Stellungnahme S. 7)
vor. Hier soll Punkt 10 geändert werden in ein mit Feuerwehr und
Rettungskräften abgestimmtes Sicherheitskonzept.
Zudem soll
gefordert werden, dass keine Güterzüge mit Gefahrgut in Wohnbereichen
abgestellt werden.
Die Änderungen
werden übernommen.
Mitglied Kulka
stellt die Frage an Herrn Dr. Oerder, ob wenigstens eine provisorische
Forderung nach einem zusätzlichen Rad- und Fußweg an der BÜ Am Löwentor möglich
wäre, der auch wenn er abgelehnt wird, den Willen zeigt, dass man sich für
einen dementsprechenden Plan eingesetzt hat.
Herr Dr. Oerder
erklärt, dass ein verlangen nach einer Prüfung auf eine kreuzungsbedingte
Notwendigkeit, unter Berücksichtigung der zuvor erwähnten Standpunkte, möglich wäre. Bei negativem Bescheid bliebe
der Konsens des Rates erhalten.
Vorsitzender
Jansen, macht den Vorschlag, dem Rat eine Empfehlung zu dem o. g. Thema zu
geben.
Erster
Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass er einen entsprechenden Entwurf mit in
den Rat nehmen wird und diesen vorab mit der Bahn abklären wird, sodass dieser
beachtet wird.
Vorsitzender Jansen
fasst die Ereignisse zusammen.
Es wird über den
Verwaltungsvorschlag mit den beiden Zusätzen abgestimmt.
Der Vorsitzende Jansen
bedankt sich bei der Verwaltung für den Verwaltungsvorschlag. Zudem erklärt er,
dass Herr Huhn in der Ratssitzung am 27.06.2014 nicht teilnehmen kann. Herr Dr.
Oerder wird für die Ratssitzung nicht eingeladen.