Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

1.1  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Darstellung einer gemischten Baufläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

6.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

7.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

8.    Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.1  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.2  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.3  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls der Stellplätze mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

9.4  Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

10.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Eierstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.1     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

11.2     Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Höhe der Mauer mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

12.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Zugänglichkeit der Feuerwehr mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.1       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Weges mit Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.2       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Lage der Tiefgaragenzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.3       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich der Gebäudehöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

13.4       Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bezüglich des Entfalls von Parkplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Immissionsrichtwerte für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets aufzuzeigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung, das Schallgutachten hinsichtlich der Ausführungen zu den Spitzenpegeln zu überarbeiten, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Spitzenpegel für die geplante Wohnnutzung innerhalb des Sondergebiets zu untersuchen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

2.      Der Rat nimmt die Anregungen des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland zur Kenntnis.

 

3.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Änderung der Festsetzung der Art der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Aussagen zur städtebaulichen Verträglichkeitsanalyse auszubauen und die Flächenproduktivitäten anzupassen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung, die naturschutzrechtliche Prüfung zu aktualisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4  Der Rat beschließt, dass die Anregung, den immissionsschutzrechtlichen Konflikt auf der Ebene des Flächennutzungsplans zu bewältigen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

4.   Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Inanspruchnahme des Grundstücks der Stadtwerke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

5.   Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Hochwasserschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

III. Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.      Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Verschieben des Baukörpers in östlicher Richtung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.1  Der Rat beschließt, dass die Anregung, das Flurstück 628 insgesamt zum Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens E 18/14 zu machen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Anbindung des Flurstücks 628 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Durchfahrtsbreite der öffentlichen Verkehrsfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Herstellung einer Feuerwehrzufahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Stellflächen für Mülltonnen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.6  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Einhausung der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7  Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Prüfung des Lärmschutzgutachtens durch den Kreis Kleve mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.8  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu unstimmigen Punkten im Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.9  Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen von Zuliefer-LKW mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Ausgestaltung der Brüstung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.11       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung von Baulinien mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur überbaubaren Grundstückfläche mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.13       Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Klimaschutzkonzept mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.14       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Aufstockung des Gebäudes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.15       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur geplanten Traufhöhe mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.16       Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Festsetzung eines reinen Wohngebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.1       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Rückfahrwarneinrichtungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.2       Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Lüftungsgeräuschen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.3       Der Rat beschließt, dass die Anregung zum Parkplatzsuchverkehr in der Tiefgarage mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

3.4        Der Rat beschließt, dass die Anregung zu Regelung der Anlieferzeiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 3.5      Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Abholung von Presscontainern mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

 

 

 

 

 

IV. Stellungnahmen aus der 1. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.1     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Schutzbedürftigkeit vergleichbar einem Mischgebiet festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Anlieferungszeiten textlich festzusetzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.3     Der Rat beschließt, dass die Auffassung, die Über­schreitung des Immissionsrichtwerts am Immissionspunkt IP 4 sei nicht zulässig, nicht geteilt wird und mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

1.4     Der Rat beschließt, dass die Hinweise zum Umgang mit der Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet (MU)“, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

2.1     Der Rat nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung Düsseldorf (Obere Raumordnungsbehörde) zur Kenntnis.

 

2.2     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die Angaben zu den Verkaufsflächen zu harmonisieren, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.3     Der Rat beschließt, dass die Anregung, die artenschutzrechtliche Prüfung zu ergänzen, mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.4     Der Rat nimmt den Hinweis zur Beteiligung der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Kenntnis.

 

3.       Der Rat nimmt den Hinweis zur Beschreibung der Hochwassersituation zur Kenntnis.

 

4.       Der Rat beschließt, dass die Anregungen der Stadtwerke Emmerich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

V. Stellungnahmen aus der 2. förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass keine Anregungen und Bedenken im Rahmen der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB geäußert wurden.

 

 

 

VI. Stellungnahmen aus der 2. förmlichen Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

1.         Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Konfliktlösung auf der Bauleitplanungsebene mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit Abs. 4 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) als 89. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein.

 


 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs bezieht sich bei seinen Erläuterungen auf die Punkte 8 – 10 der heutigen Tagesordnung und teilt mit, dass die notwenigen Verträge zu den Planunterlagen entsprechend analog erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben worden sind.

In diesem Zusammenhang bedankt er sich bei allen Beteiligten, die an diesem umfangreichen Vertragswerk mitgearbeitet haben, für die von ihnen geleistete Arbeit.

 

Mitglied Sigmund bittet seine nachfolgende Wortmeldung wörtlich in die Niederschrift zu übernehmen.

 

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ich bitte um Aufnahme meines Beitrages als Wortprotokoll: Heute soll der Rat Investor Schoofs am Neumarkt Baurecht einräumen. Der wichtige Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor, der mit zu beschließen ist, umfasst ohne Anlagen 10 Seiten und wurde erst gestern nach 16 Uhr mit einer kurzen Email der Verwaltung uns Ratsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Das ist an sich schon sehr bemerkenswert. Ich frage, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Mehrheitsfraktionen am Ratstisch, die Herrn Schoofs Baurecht erteilen wollen: Kennen Sie alle Inhalte dieses städtebaulichen Vertrags und haben Sie dazu keine Fragen? Haben Sie in letzten 24 Stunden alles aufmerksam gelesen und wirklich verstanden? Unabhängig von den Vorlagen, wissen Sie, wer als Ankermieter verbindlich unter Vertrag ist? Ich weiß es nicht!

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir Ratsmitglieder entscheiden heute – jeder für sich – über ein Leuchtturmprojekt nach unserem besten Wissen und Gewissen und nicht nach dem Parteibuch.

Ich persönlich lehne als Ratsmitglied der BGE das Schoofs-Projekt ab, da ich es als nicht nachhaltig und als nicht zukunftsfähig bewerte.

Die ganzheitliche Innenstadtentwicklung wird zugunsten von Investor Schoofs seit 2011 bewusst blockiert. Die nachhaltige Entwicklung des Steintorgeländes wird auf weitere Jahre verhindert. Große Parkplatzprobleme in der Innenstadt sind in den nächsten Jahren absehbar. Der 2011 in Aussicht gestellte und wichtige Durchstich zur Kaßstraße wird nicht gleichzeitig mit dem Neumarkt-Projekt realisiert. Für mich steht dieser Durchstich inzwischen in den Sternen. Anstatt Herrn Schoofs den Stecker zu ziehen, werden alle seine Bedingungen erfüllt, damit er endlich – nach vielen Jahren des Taktierens und Verzögerns – den Neumarkt bebaut.

Ich frage Sie: Wer hier am Ratstisch interessiert sich eigentlich noch dafür, was der Emmericher Bürger will?

Die BGE-Fraktion hat deshalb einen wichtigen Antrag zur GO. Wir beantragen zu den Tagesordnungspunkten „Neumarkt“ die namentliche Abstimmung, damit für jeden Bürger sichtbar wird, wer für dieses geplante Projekt am Neumarkt und seine städtebaulichen Folgen politisch verantwortlich ist.“

 

Die Vorsitzende lässt über den Antrag auf namentliche Abstimmung abstimmen.

 

Beschluss

Der Rat beschließt gemäß § 13 Abs. 1 Buchstabe g) namentliche Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis     23 Stimmen dagegen  10 Stimmen dafür  0 Enthaltungen

 

Nun lässt die Vorsitzende über den Antrag von Mitglied Reintjes gemäß Vorlage zu beschließen, abstimmen.  

 

Herr Erik Arntzen

ja

Herr Dieter Baars

ja

Herr Gerd-Wilhelm Bartels

nein

Herr Jörn Bartels

nein

Frau Sandra Bongers

ja

Frau Elisabeth Braun

ja

Herr Johannes Brink ten

ja

Herr Botho Brouwer

ja

Herr Markus Herbert Elbers

ja

Herr Ludger Gerritschen

ja

Herr Gerhard Gertsen

ja

Herr Albert Jansen

ja

Herr Herbert Kaiser

nein

Herr Holger Klein

ja

Herr Christoph Kukulies

nein

Frau Irmgard Kulka

ja

Herr Hans-Guido Langer

ja

Herr Maik Leypoldt

nein

Herr Wilhelm Lindemann

ja

Frau Marianne Lorenz

ja

Herr Jan Ruben Ludwig

ja

Herr Thomas Meschkapowitz

nein

Herr Manfred Mölder

ja

Herr Gregor Reintjes

ja

Herr Matthias Reintjes

ja

Frau Andrea Schaffeld

ja

Frau Sultan Seyrek

ja

Frau Sabine Siebers

nein

Herr Joachim Sigmund

nein

Herr Werner Spiegelhoff

ja

Herr Werner Stevens

nein

Herr Udo Tepaß

ja

Frau Elke Trüpschuch                                         ja