Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1420/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
Der
Rat beschließt, dass die Bedenken gegen Lärmbelästigungen aus den
Fahrzeugbewegungen sowie gegen ein unzureichendes Stellplatzangebot innerhalb
des Plangebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.2 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Verschiebung der Privatwegtrasse mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Anregung zur Minimierung der möglichen
Wohneinheiten im Neubaubereich mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
1.4 Der
Rat beschließt, dass die Bedenken gegen einen fehlenden Bedarf für die
Aufstellung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.5 Der
Rat beschließt, dass die Bedenken gegen einen Wertverlust der
Nachbargrundstücke infolge Verschattungseinwirkungen der zukünftigen Bebauung
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.6 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur einheitlichen Festsetzung der vorderen
Baugrenze an der Sternstraße mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.7 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zum Ausschluss von Garagen und baulichen
Nebenanlagen auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche am nördlichen Rand
des WR-Gebietes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.8 Der
Rat beschließt, dass die nachbarlichen Belange mit den Festsetzungen im
Bebauungsplanentwurf entsprechend den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.9 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Verschiebung der überbaubaren Fläche im
WR-Bereich an den östlichen Planrand mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.10 Der
Rat beschließt, dass die Anregung zur Einkürzung der überbaubaren Fläche am
südlichen Rand des WR-Bereiches mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
1.11 Der
Rat beschließt, dass die Bedenken zum Abstandflächennachweis für das Gebäude
Sternstr. 22 nach Realisierung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
1.12 Der
Rat beschließt, dass die Anregungen aus der Stellungnahme des Fachbereiches 5,
Fachthema Straßenbau, vom 19.04.17 mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.13 Der
Rat beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.14 Der
Rat beschließt, dass die in Stellungnahme des Fachbereiches 5, Fachthema
Straßenbau, vom 14.12.17 vorgetragenen Anregungen und Bedenken mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorliegenden Vertragsentwurf als städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB
zum Bebauungsplan E 9/3 -Sternstraße / Ost-.
Zu 3)
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes E 9/3 -Sternstraße / Ost- mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied ten Brink ist der Auffassung, dass die Zufahrt sehr eng geplant ist. In den Vorgärten der nicht überbaubaren Flächen des neuen Bebauungsplanes wäre ausreichend Fläche vorhanden, um eine Aufweitung der Sternstraße von 1 m bis 2 m durchzuführen.
Herr Kemkes erklärt, dass dadurch Fremdgrundstücke durch den Vorhabenträger beeinträchtigt würden. Ferner muss man die Frage nach dem städtebaulichen Erfordernis hinterfragen. Die Verwaltung hält die vorgesehene Straßenbreite für ausreichend, um das relativ kleine Baugebiet anzuschließen. Im hinteren Bereich werden maximal 2-3 Wohneinheiten entstehen.
Der stellv. Vorsitzende Baars lässt über den Antrag von Mitglied Gerritschen, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.