Sitzung: 08.06.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0249/2021
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1
1.1.1
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung, die Planung sei
aus den Unterlagen nicht ersichtlich, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.1.2
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zu den Altlasten
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.1.3
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregungen, das Vorhaben
füge sich nicht in die Umgebung ein, mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.2
1.2.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zu den Altlasten
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.2.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zum Verlust des
Baumbestandes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.2.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Absacken der
umliegenden Grundstücke und zur Lärmbelästigung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.2.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Umgang mit der
Baumschutzsatzung mit den Ausführungen der Verwaltung abwogen ist.
1.2.5 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur temporären
Lärmbelästigung während der der Bauphase mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.2.6 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen im Hinblick auf
die Schadstoffbelastungen mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
1.2.7 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum potenziellen
Wertverlust der Grundstücke durch das Vorhaben abgewogen ist.
1.3
1.3.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Pflege des
Grundstückes abgewogen ist.
1.3.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu dem
Schallgutachten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu den
Kompensationsmaßnahmen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.3.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zur
Altlastenthematik mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zur
Altlastenthematik mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5
1.5.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur
Beeinträchtigung nachbarlicher Belange mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.5.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zur
Bestandsbeschreibung mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Änderung des
Flächennutzungsplans mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Einfügen des
Vorhabens mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.5 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu den zulässigen
Nutzungen innerhalb des ausgewiesenen Allgemeinen Wohngebiets mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.6 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Absinken
umliegender Grundstücke mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.7 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zu den Belangen
von Natur und Landschaft mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5.8 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Artenschutz
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.9 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Geruchs- und
Lärmbelastung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.10 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu Art und Maß der
baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.5.11 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zu Altlasten mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.5.12 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur potenziellen
Wertminderung der umliegenden Grundstücke mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.6 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Ausführung der
Tiefgaragenausfahrt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.7. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zum Artenschutz
mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
1.8 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum Umgang mit dem
Boden mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.9 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zum
Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.10 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Anregungen zu
den Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
1.11 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zu dem
Kanalanschluss mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.