Sitzung: 25.09.2018 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1552/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
I.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den
Bebauungsplan eine Festsetzung gemäß § 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
bezüglich des bestehenden Gewerbebetriebes Mühlenweg/Am Portenhövel aufgenommen
wird.
Zu
I.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den
Bebauungsplan eine Festsetzung zur Beschränkung der nördlichen Bauzeile (WA 2)
am Mühlenweg auf Einzel- und Doppelhäuser aufgenommen wird.
Zu
I.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen der Einwenderin mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Firma Schönmackers mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den
Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis zu Kampfmittelvorkommen aufgenommen
wird.
Zu
II.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, Ausführungen zur
artenschutzrechtlichen Prüfung in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in die
Begründung ein Passus zur Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aufgenommen wird.
Zu
II.e) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den
Bebauungsplan entsprechende Hinweise aufgenommen und in die Begründung
textliche Ausführungen zum Umgang mit den Altlasten im Plangebiet ergänzt
werden.
Zu
II.f) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die
Anregungen des Kreises Kleve – Immissionsschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu
II.g) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Hinweise der Stadtwerke Emmerich zur Kenntnis und beschließt, dass in die
Begründung ein Passus zum Anschluss an die bestehenden Versorgungsnetze
aufgenommen wird.
Zu
II.h) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in die
Begründung ein Textbaustein zum Anschluss an die Mischwasserkanalisation
aufgenommen wird.
Zu
II.i) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung zum Bestandsschutz und zum
Umgang mit Gewerbelärm in den Plan aufgenommen wird.
Zu
II.j) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die
Zustimmung der Bezirksregierung zur Kenntnis und beschließt, eine Festsetzung
zur Steuerung des Einzelhandels in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Zu
III.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass ein entsprechender Hinweis betreffend die Einleitung von
Niederschlagswasser in den Bebauungsplan aufgenommen wird.
Zu
III.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen betreffend das Thema Erschließungsstraßen mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu IV.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zur Tischlerei mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu V.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zur Pflanzliste mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu V.b) Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Tischlerei
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu V.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der unteren Landeschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen der unteren Wasserbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass
die Anregungen zum Brandschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu VI.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Mischgebiet mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zu Garagen und Stellplätzen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VI.d) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen Wohngebieten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VII.a.1) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Bauweise mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu VII.a.2) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen
Wohngebieten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VII.a.3) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum
Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.a) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der
Bezirksregierung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.b.1) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Plandarstellung
mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.b.2) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen
Wohngebieten mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.b.3) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum
Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.c) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Bestandssicherung der Tischlerei mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.d.1) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu VIII.d.2) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Bodenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu VIII.d.3) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum
Immissionsschutz mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.e) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu
Versorgungsleitungen mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu VIII.f) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur
Breitbandversorgung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu X.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde zum Naturschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu X.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu X.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Bodenschutz- und
Abfallwirtschaftsbehörde mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu X.a.4) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu X.b) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E 8/6
-Wassenbergstraße/Katjes- gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Rat weist den Bürgermeister an, dass die
öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erst bei Vorliegen des
notariell beurkundeten städtebaulichen Vertrages erfolgen soll.
Erster Beigeordneter Dr. Wachs verweist auf die verteilte Tischvorlage. In den Anlagen 1 und 2 sind marginale Ergänzungen entsprechend der Stellungnahme des Kreises Kleve eingearbeitet worden. Der städtebauliche Vertrag seitens des Investors liege vor, habe jedoch nicht die beurkundete Form, die er haben müsste. Daher wurde der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt:
Zu 2)
Der Rat weist den
Bürgermeister an, dass die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
erst bei Vorliegen des notariell beurkundeten städtebaulichen Vertrages
erfolgen soll.
Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.