Betreff
Planfeststellungsverfahren gem. § 18 AEG ABS 46/2 -Grenze D/NL-Emmerich-Oberhausen
Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270
Planfeststellungsabschnitt 3.4, Bahn-km 57,700 bis Bahn-km 65,000,
hier: Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0027/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden Planfeststellungsverfahren die erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.4, haben in der Zeit vom 14. Mai – 13. Juni 2014 im Europasaal des Rathauses offen gelegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 27. Juni 2014.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Beiderlei Betroffenheiten werden in einer einheitlichen Stellungnahme thematisiert. Diese Stellungnahme ist während der Zeit der Offenlage im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV zweimal, am 28.05. und am 11.06., erörtert worden. Als Ergebnis empfiehlt der Arbeitskreis ÖPNV/SPNV die nunmehr vorliegende Stellungnahme in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die, der Anlage zu entnehmende, Stellungnahme der Stadt Emmerich im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister