Betreff
Bahnübergangsbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: EÜ-F von-der-Recke-Straße
Vorlage
05 - 16 0747/2016
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle Bahnübergang-beseitigungskonzept zum Planfeststellungsabschnitt 3.3 dahingehend zur detaillieren, dass die Variante 6TB, die von der Stadt Emmerich am Rhein favorisierte Lösung als BÜ-Ersatzmaßnahme darstellt.

 

Sachdarstellung :

 

Verfahrensstand

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 03.11.2015 wurde das Bahnübergangbeseitigungskonzept im Planfeststellungabschnitt PFA 3.3 abgeändert. Es sieht nunmehr nachfolgende Ersatzmaßnahme für den BÜ von-der-Recke-Straße vor :

 

 

          BÜ von-der-Recke-Straße          -          Eisenbahnüberführung für Fußgänger EÜ-F

         

 

Der Beschlussvorschlag „EÜ-F“ stellte damals keine bestimmte Wegeführung bzw. Ausbildung der Überführung dar. Er stellt lediglich fest, dass eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger gewünscht ist und somit für diese Ersatzmaßnahme Konsens besteht.

 

Im Vorlauf zu o.g. Ratssitzung wurde im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV am 06.10.2015 u.a. über die Ersatzmaßnahme von-der-Recke-Straße beraten und 5 Varianten vorgestellt. In der Sitzung wurde diesen eine 6. Variante zugefügt. Durch den anwesenden Vertreter der DB Netz AG, Herrn Landgraf, wurde erläutert, dass sich die vorgeschlagenen Varianten 1-5 aktuell noch im Vorentwurfsstadium befänden und entsprechend weder Kostenschätzungen noch Durchführbarkeit, dies auch im Hinblick auf Grunderwerb, ermittelt wurden. Er stimmt daher einer Aufnahme der Variante 6 in die Abwägung zur Machbarkeit zu und wird diese an das noch zu beauftragende Planungsbüro weiterleiten.

Das Ergebnis dieser Machbarkeitsuntersuchung wird als Planänderungsverfahren in das Vorhaben einfließen. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Stadt Emmerich am Rhein erneut um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange und betroffene Kommune gebeten.

 

Im Planfeststellungsbeschluss wird auf dieses Verfahren verwiesen werden und aufgenommen werden, dass Bahn und Kommune sich betreffend dieser BÜ-Beseitigungen auf diese Vorgehensweise verständigt haben.

 

Durch die DB International GmbH wurde nunmehr ein Variantenvergleich durchgeführt, der jetzt 8 Varianten beinhaltet. Die in der o. g. Sitzung des ÖPNV/SPNV vorgestellten 5 Varianten, sowie die in der Sitzung Hinzugefügte in versch. Ausführungen.

 

In der Anlage sind die einzelnen Varianten (Anlage1), eine Bewertungsmatrix (Anlage 2) sowie der Erläuterungsbericht (Anlage 4) beigefügt.

 

Nach Vergleich der Varianten ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Variante 6TB (Anlage 3) zu favorisieren ist. Diese ist gradlinig und ohne Angsträume. Sie nimmt alle Verkehrsbeziehungen auf, egal ob Verkehrsteilnehmer aus dem Bahnweg oder aus der von-der-Recke-Straße die Gleistrasse unterqueren möchten. Auch endet sie nicht im Bereich der Landesstraße 7; dies birgt für Schulkinder und bei der Führung von Pferden Gefahren, auch ist die Anfahrbarkeit der Wiese zwischen L7 und Bahn weiterhin gewährleistet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter